Google AdWords nur durch Markeninhaber zu schalten

Das Landgericht Braunschweig entschied, dass nur Markeninhaber die Marke zur Bewerbung über AdWords nutzen dürfen. Einem Preisvergleich für Krankenversicherungen wurde damit die Schaltung des Begriffs "Impuls" verboten. Weitere Informationen zum Urteil gibt es bei heise.de.
Eintrag geschrieben am 09.01.2006 um 21:00 Uhr - Trackback-URL

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