Google AdWords nur durch Markeninhaber zu schalten
Das Landgericht Braunschweig entschied, dass nur Markeninhaber die Marke zur Bewerbung über AdWords nutzen dürfen. Einem Preisvergleich für Krankenversicherungen wurde damit die Schaltung des Begriffs "Impuls" verboten. Weitere Informationen zum Urteil gibt es bei heise.de.Dieser Blogbeitrag ist älter als 30 Tage. Leider mussten wir die Kommentarmöglichkeit für alte Beiträge deaktivieren, da sie regelmäßig von Spammern zum Abladen ihrer Links mißbraucht wurde. Angemeldete Benutzer haben weiterhin die Möglichkeit, auch ältere Beiträge zu kommentieren. Jetzt kostenlos anmelden.